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Klinisch-psychologische Diagnostik:

Eine Diagnostikeinheit wird mit € 130,00 verrechnet. Je nach psychologischer Fragestellung sind meist zwischen drei und fünf Diagnostikeinheiten inklusive Befundbesprechung vorgesehen. Die Auswertung der Testverfahren sowie die Gutachtenerstellung werden pauschal mit € 240,00 verrechnet. Mit einer Überweisung durch den Kinderarzt / Facharzt für Psychiatrie wird von Ihrer Krankenkasse ein Teil der Kosten rückerstattet.

Klinisch-psychologische Behandlung:

Die Kosten für eine Einheit (50 Minuten) betragen € 100,00. 
Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Krankenkassen zu erhalten; dieser beträgt derzeit je nach Krankenkasse zwischen
€ 35,00 und
€ 45,00 pro Einheit. Zusätzlich kann bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ein Kostenzuschuss bei der Bezirkshauptmannschaft des Heimatbezirkes gestellt werden; dieser beträgt aktuell ca. € 37,00.

Bei einer Diagnose über das BhG kann ein Zuschuss über das Behindertenreferat der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden (€
26,00 pro Einheit).

 

Supervision:

 Die Supervision richtet sich an Personen, die mit Kindern / Jugendlichen arbeiten, wie z.B. (Elementar)-PädagogInnen, PsychologInnen, etc. 
Einzelsupervision : € 150,00 

Gruppensupervision nach Vereinbarung

Terminabsage:

Absagen per Telefon, SMS oder M@il mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar der Einheit in Rechnung gestellt.
 

Zahlungsmodalitäten:

Das Honorar ist in bar oder mittels Bankomat im Anschluss an die Therapieeinheit zu entrichten. 

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