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Klinisch-psychologische Diagnostik:

Eine Diagnostikeinheit wird mit € 130,00 verrechnet. Je nach psychologischer Fragestellung sind meist zwischen drei und fünf Diagnostikeinheiten inklusive Befundbesprechung vorgesehen. Die Auswertung der Testverfahren sowie die Gutachtenerstellung werden pauschal mit zwei Arbeitseinheiten verrechnet. Mit einer Überweisung durch den Kinderarzt / Facharzt für Psychiatrie wird von Ihrer Krankenkasse ein Teil der Kosten rückerstattet.

Autismusdiagnostik:
Die Kosten für die Abklärung einer ASS betragen pauschal € 730,00 und beinhalten 3-4 Diagnostiktermine, eventuelle Vernetzungsgespräche mit Schule / Kindergarten sowie die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens.
Mit einer Überweisung durch die Kinderärztin oder die FÄ für Psychiatrie und Neurologie können Sie die bezahlte Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen, die einen Teil der Kosten refundiert.
 


 

Klinisch-psychologische Behandlung:

Die Kosten für eine psychologische Einheit (50 Min.) betragen € 100,00.
Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen; weitere Informationen dazu erhalten Sie im  Erstgespräch.
Ab 01.01.2024 wird die psychologische Therapie von den Krankenkassen mit einem Kostenzuschuss unterstützt.


Falls  eine zusätzliche private Krankenversicherung besteht, erkundigen Sie sich bitte nach einer möglichen Kostenübernahme.

 Einzelsupervision : € 140,,00 
Gruppensupervision nach Vereinbarung

Supervision:

Terminabsage:

Absagen per Telefon, SMS oder M@il mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar der Einheit in Rechnung gestellt.
 

Zahlungsmodalitäten:

Das Honorar ist in bar oder mittels Bankomat im Anschluss an die Therapieeinheit zu entrichten. 

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