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Klinisch-psychologische Diagnostik:
Eine Diagnostikeinheit wird mit € 130,00 verrechnet. Je nach psychologischer Fragestellung sind meist zwischen drei und fünf Diagnostikeinheiten inklusive Befundbesprechung vorgesehen. Die Auswertung der Testverfahren sowie die Gutachtenerstellung werden pauschal mit € 240,00 verrechnet. Mit einer Überweisung durch den Kinderarzt / Facharzt für Psychiatrie wird von Ihrer Krankenkasse ein Teil der Kosten rückerstattet.
Klinisch-psychologische Behandlung:
Die Kosten für eine Einheit (50 Minuten) betragen € 100,00.
Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Krankenkassen zu erhalten; dieser beträgt derzeit je nach Krankenkasse zwischen € 35,00 und
€ 45,00 pro Einheit. Zusätzlich kann bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ein Kostenzuschuss bei der Bezirkshauptmannschaft des Heimatbezirkes gestellt werden; dieser beträgt aktuell ca. € 37,00.
Bei einer Diagnose über das BhG kann ein Zuschuss über das Behindertenreferat der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden (€ 26,00 pro Einheit).
Supervision:
Die Supervision richtet sich an Personen, die mit Kindern / Jugendlichen arbeiten, wie z.B. (Elementar)-PädagogInnen, PsychologInnen, etc.
Einzelsupervision : € 150,00
Gruppensupervision nach Vereinbarung
Terminabsage:
Absagen per Telefon, SMS oder M@il mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar der Einheit in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten:
Das Honorar ist in bar oder mittels Bankomat im Anschluss an die Therapieeinheit zu entrichten.
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